Wissenswerte Randthemen für Vermieter

1. Maklerprovision steuerlich geltend machen

Für diejenigen Vermieter, die es noch nicht wissen:

Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die Maklerprovision des Vermieters komplett als Werbungskosten absetzbar.

2. Mietaufhebungsvertrag

Sie wollen Ihre vermietete Wohnung verkaufen? Der Verkaufswunsch als solcher begründet keinen Kündigungsgrund. Da mietfreie Wohnungen und Häuser am Markt erfahrungsgemäß einen 20 – 30 % höheren Verkaufspreis erzielen, sollte im Einzelfall geprüft werden, ob Sie als Vermieter dem Mieter nicht eine Ablösesumme für den vorzeitigen Auszug aus Ihrem Mietobjekt anbieten sollten – verbunden mit einem rechtssicheren Mietaufhebungsvertrag. Gerne stehen wir Ihnen bei dieser Fragestellung und Abwicklung „mit Rat und Tat“ zu Seite. Bestandteile eines Mietaufhebungsvertrages unter „Verkauf vermieteter Wohnung“.

3. Mietnomaden

Der Albtraum eines jeden Vermieters – ausstehende Mieten, verwüstete Räumlichkeiten, Renovierungskosten auf eigene Rechnung.

Welche Mietobjekte sind besonders gefährdet?

Alle Mietobjekte, bei denen der Vermieter froh ist, einen Mieter für seine Wohnung oder Haus gefunden zu haben – besonders

  1. in Gegenden mit generell hohem Leerstand
  2. sehr teure Wohnungen, die nur eine enge Zielgruppe haben (Mietnomaden kann man nicht am Äußeren erkennen. Wie bei vielen Betrügern ist es gerade deren Kunst, eine vertrauensvolle Gesamtsituation zu schaffen)
  3. Mietobjekte mit überhöhtem Mietzins
  4. Privatangebote ohne Makler, da Privatpersonen als leichter beeinflussbar gelten

Was ist der beste Schutz vor Mietnomaden?

Der beste und letztendlich einzige Schutz ist die sorgfältige Auswahl des Mieters vor Abschluss des Mietvertrages. Deshalb liegt auch hier DER Schwerpunkt bei einer Beauftragung von Hilger & Hilger.

Dringend abzuraten ist:

  1. Vor Selbstjustiz – auch wenn es „nur“ das Abstellen von Wasser und Strom ist.  Kann Ihnen als Straftatbestand der „Nötigung“ ausgelegt werden.
  2. Meldung in einschlägigen Internetportalen. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt.

Was machen, wenn sich diese Problematik abzeichnet?

  1. Nach dem Ausbleiben von zwei hintereinander fälligen Monatsmieten können Sie fristlos und dazu parallel fristgerecht kündigen (selbstverständlich mit Einschreiben und Rückschein).
  2. Evtl. einen auf Mietrecht spezialisierten Rechtsanwalt hinzuziehen
  3. Evtl. Anzeige bei der Polizei wegen Betruges erstatten

4. Ausfallrisikominimierung

Ist das Mietverhältnis gekündigt, der Mieter zahlt jedoch keine Miete mehr, gibt es eine sog. Mietausfallversicherung. Die AkuRat Service z.B. zahlt 80 % der vereinbarten Miete, einschließlich der umlagefähigen Betriebskosten für 12 Monate – max. € 25.000,-.