Wer die Vermietung einer Immobilie einem Makler anvertraut, möchte eine vollumfängliche Dienstleistung von A bis Z. Er möchte auch sicher sein, dass nicht nur ein Teil der Aufgaben angerissen, sondern zu seiner vollsten Zufriedenheit erledigt werden. Hierzu zählt auch eine zeitlich möglichst lückenlose Vermietung.

Für eine reibungslose Vermietung also auch für ein komplikationsloses Mietverhältnis über die gesamte Mietlaufzeit sind aus Erfahrung von Hilger & Hilger acht Schlüsselstellen von besonderer Bedeutung. Die vielen positiven Bewertungen belegen, dass sich dieser Immobilienexperte bei der Umsetzung und Handhabung positiv vom Großteil der verschiedenen Maklerunternehmen abhebt.

Selbstverständliche Vermarktungsaktivitäten bei Hilger & Hilger

Die hier aufgeführten Aktivitäten 1 – 10 sind für Hilger & Hilger Teil jeder Vermietung und damit selbstverständlich und hier nur der Vollständigkeit halber aufgeführt:

  • 1. Objektive, professionelle Beratung im Vorfeld ohne Zeitdruck (auf Wunsch mit Handlungsempfehlung)
  • 2. Gründliche Aufbereitung des Objektes und Prüfung der Unterlagen
  • 3. Aussagekräftiges Exposé, u.a. mit professionellen Fotos
  • 4. Anwendung vielfältigster Vermarktungswege (Online und Print)
  • 5. Komplikationsloses Besichtigungsmanagement
  • 6. Jegliche Kommunikation mit den Interessenten
  • 7. Auswahl und Überprüfung des neuen Mieters
  • 8. Vorbereitung eines rechtssicheren Mietvertrages
  • 9. Protokollierte Übergabe des Vermietungsobjektes
  • 10. Laufende Unterrichtung über die Vermietungsaktivitäten

Die acht Schlüsselstellen bei der Vermietung

1. Marktanalyse und marktgerechte Ermittlung des erzielbaren Mietzinses

Basis jeder Vermietung ist eine akribische, marktgerechte Mietwertanalyse inklusive eventuell bestehender rechtlicher Vorgaben (z.B. Mietzinsbindung). Durch eine transparente Analyse von Hilger & Hilger können Sie als Vermieter nachvollziehen, dass Sie bei der angesetzten Miete kein Geld verschenken, aber auch kein Angebot am Markt aufgerufen wird. Hilger & Hilger sondieren hierfür laufend umfassendes Infomaterial. Letztendliche Festlegung des Mietpreises geschieht in Abstimmung mit dem Vermieter und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften.

2. Konzentration auf die „richtige“ Zielgruppe

Oftmals haben Vermieter konkrete Vorstellungen, mit wem sie ein Mietverhältnis eingehen möchten oder zumindest umgekehrt, mit wem nicht. Es macht daher Sinn, im Vorfeld die Prämissen der Vermieter ausreichend und in Ruhe zu besprechen und schon bei der Vermarktung die richtigen Weichenstellungen hierfür zu schaffen.

3. Präsentation des Mietobjektes – aussagekräftig, ansprechend und zeitnah

Erfahrungsgemäß bekunden Mietsuchende ihr grundsätzliches Interesse an möglichen Mietobjekten gerne parallel bei verschiedenen Angeboten. Eine schnelle Reaktion auf deren Anfragen – auch außerhalb der gängigen Geschäftszeiten – wird heute (fast) als Selbstverständlichkeit erwartet. Hilger & Hilger sorgen dafür, dass Angebote nicht nur unmittelbar, sondern auch ansprechend und aussagekräftig beantwortet werden (z.B. Grundrissaufbereitung). Der professionellen, fotografischen Darstellung (z.B. 360 Grad Panoramaaufnahmen) kommt dabei für Hilger & Hilger eine übergeordnete Rolle zu.

4. Vorauswahl für eine Innenbesichtigung

Für Hilger & Hilger sind Einzelbesichtigungen selbstverständlich und die Regel. Um die Anzahl der Innenbesichtigungen in Grenzen zu halten, wird im Vorfeld eine Vorauswahl getroffen – hinsichtlich finanzieller Verhältnisse und Deckungsgleichheit von Wunsch und Wirklichkeit des Angebotes mit den Vorstellungen der Interessenten.

5. Bonitätsprüfung des zukünftigen Mieters

Mietinteressenten, die (aus der Vorgabe des Vermieters) als potenzielle Mieter in Betracht kommen, werden von Hilger & Hilger sorgfältig und gewissenhaft auf ihre einwandfreie Bonität und Seriosität geprüft (z.B. Bank-, Schufa-, Arbeitgeber- und Vorvermieter- Auskunft). In fast 30 Jahren Maklertätigkeit gab es bei Hilger & Hilger bislang noch keinen einzigen „Fehlgriff“ zulasten der Vermieter.

6. Präsentation ausgewählter und geprüfter Mietinteressenten

Sie als Vermieter haben bei der Auswahl Ihres Vertragspartners selbstverständlich das letzte Wort – unabhängig davon, ob wir Ihnen einen, zwei oder eine Hand voll an geeigneten Mietern vorstellen sollen. Auch bei der Form der Vorstellung richten wir uns nach Ihren Vorgaben – persönlich oder in „Schriftform“ – ganz so, wie Sie wünschen.

7. Rechtssichere Mietverträge und Zusatzvereinbarungen

Hilger & Hilger sind Mitglied im Haus & Grundbesitzerverein e.V. Diese Interessenvertretung der Immobilieneigentümer aktualisiert ständig ihre rechtssicheren Mietverträge auf der Grundlage aktueller Rechtsprechung. Zusatzvereinbarungen in den Mietverträgen werden sorgsam im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgesetzes aufgesetzt. Sie unterhalten somit unterschriftsreife Mietverträge.

8. Abnahme vom alten, Übergabe an den neuen Mieter

Auf Wunsch des Vermieters übernehmen wir die Abnahme des alten Mieters nach dessen Auszug aus dem Mietobjekt und kontrollieren dessen evtl. vorgenommene Renovierungsarbeiten. Nach Eingang der Kaution und der ersten Mietrate übergeben wir dem neuen Mieter die Mietsache in protokollierter Form (einschließlich fotografischer Dokumentation) und benachrichtigen die Versorgungsunternehmen und ggf. die Hausverwaltung.