Probleme mit gemeinsamem Haus bzw. gemeinsamer Wohnung

Wissenswertes und Lösungsvorschläge bei „Aufteilung“ Ihrer Immobilie

Scheidung – neben dem Tod einer nahen Person wohl mit das emotional Belastendste, was man im zwischenmenschlichen Dasein erleben kann. Für die meisten ist ein Lebenstraum geplatzt. Hinzukommen oftmals tiefgreifende Enttäuschungen und Verletzungen, die die einstige Zuneigung und Liebe dem Partner gegenüber ins Gegenteil umschlagen lassen.

Muss neben dem Sorgerecht für die Kinder auch noch für eine gemeinschaftliche Immobilie eine Lösung gefunden werden, kann man schnell an seine Grenzen stoßen.

Dieses gilt insbesondere, da beim Thema Immobilie alle „normalen“ Streitthemen und Rückstände wie Unterhalt, angelaufene/zukünftige Zinsleistungen, Höhe des Zugewinnausgleichs und Wohnrechte miteinander verwoben werden.

Es ist daher verständlich, dass bei diesem Konfliktpotenzial leider allzu oft keine Basis für rational sinnvolle Lösungen zwischen den Noch-Eheleuten vorhanden ist.

Erfahren Sie im Folgenden: Was Sie grundsätzlich bei jeder Scheidung bedenken sollten. Auf welche Themenschwerpunkte Hilger & Hilger im Details näher eingehen. Wie Hilger & Hilger Ihnen bei den wichtigen Entscheidungen rund um Ihr Immobilieneigentum mit Rat und Tat zur Seite stehen können.

Rechtliche Informationen: Unsere Ausführungen zu diesem Themenkreis sollten ausschließlich zur ersten, allgemeinen Information herangezogen werden. Sie können für jeden anders gelagerten Einzelfall keine individuelle Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt ersetzen. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Haftung für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit übernehmen können.


Allgemein wichtige Aspekte bei jeder Scheidung

Dauer des Scheidungsprozesses

Die Zeitspanne für eine rechtskräftige Scheidung reicht von einigen Monaten bis zu mehreren Jahren. Die Dauer ist insbesondere davon abhängig, wie kompromissbereit – und damit letztendlich wohl auch wie einvernehmlich – sich die Noch-Ehepartner über sämtlich zu regelnde Punkte einigen können.

Finanziell gibt es keine Gewinner

Früher oder später sind bei einer Trennung zwei Lebensmittelpunkte zu finanzieren. Zwangsläufig bleibt weniger Geld zum Leben übrig. Finanzielle Einschränkungen für beide Parteien sind die Regel.

Rechtsanwalt ist Ihr Interessenvertreter – kein Mediator

Natürlich ist es notwendig, dass man mit einem (auf Familienrecht spezialisierten) Rechtsanwalt jemanden hat, der die eigenen Interessen vor Gericht vertritt. Schließlich prallen zwischen den Noch-Ehepartnern zwei konträr gegensätzliche Interessen aufeinander. In vielen Fällen kann es für beide Ehepartner allerdings in der Scheidungsauseinandersetzung auch zielführender und (erheblich) kostengünstiger sein, wenn man auch mal den Blickwinkel eines kompetenten, neutralen Dritten für seine Entscheidung miteinbezieht. Um auf das Thema Rechtsanwalt zurückzukommen und es zuzuspitzen: „Finanziell geht es einem Rechtsanwalt besser, wenn er (lange und über alles) mit der Gegenpartei streiten soll/muss, als wenn er schnell mit der gegnerischen Partei eine einvernehmliche Lösung findet.“

Scheidungskosten kann man selbst beeinflussen

Von Amts wegen muss nur über die Scheidung selbst und über den Versorgungsanspruch gerichtlich verhandelt werden. Alle weiteren mit der Scheidung in Verbindung stehenden Folgesachen können gütlich und außergerichtlich geregelt werden. Im Familienrecht ist Grundlage für Rechtsanwalts- und Gerichtskosten die Höhe des sog. Verfahrenswertes (vergleichbar mit dem Begriff „Streitwert“ im Zivilprozess).

Dieser Verfahrenswert rekrutiert sich wiederum aus der Summe aller vermögenswerten Gegenstände, für die mithilfe des Anwaltes eine finale und belastbare Lösung gefunden werden soll. Einigen sich die Noch-Ehepartner im Vorfeld „intern“ untereinander darüber, was z.B. mit der Immobilie geschieht, wird dieser (häufig größte) Einzelposten nicht Teil des Verfahrenswertes und reduziert die o.g. Kosten.

Keine vorschnelle Übertragung von Miteigentumsanteilen

Wie oben erwähnt, ist es prinzipiell von Vorteil, wenn sich beide Ehepartner schon bald einig sind, was mit der gemeinsamen Immobilie nach der Scheidung geschehen soll. Oft will einer der Ehepartner vom anderen den Miteigentumsanteil am gemeinsamen Haus vor der offiziellen Scheidung „übernehmen“ bzw. abkaufen und darin wohnen bleiben. Hat man sich auf einen Preis geeinigt, ist die Übertragung bei gleichzeitiger Anwesenheit beim Notar vertraglich schnell vollzogen.

Aber Vorsicht: Diese Vermögensverschiebung kann ganz erhebliche Auswirkungen auf die Höhe von späteren Unterhaltsansprüchen nach sich ziehen und Ansprüche aus einem Zugewinnausgleich beeinflussen. Deshalb niemals eine vorschnelle Übertragung eines Miteigentumsanteil, wenn nicht im Vorfeld sämtliche, folgende Punkte detailliert geklärt bzw. positiv entschieden sind:

  • Rechnerische Auswirkung auf Ehegattenunterhaltsansprüche nach der Scheidung (Wohnvor- bzw. nachteil sowie aktuelle und zukünftige Einkommen beider Ehegatten müssen dafür herangezogen werden)
  • Konkrete Auswirkungen auf die jeweiligen Vermögensentwicklungen beider Ehepartner innerhalb der Ehezeit und einem daraus möglicherweise resultierenden Zugewinnausgleich (für Ehen ohne Ehevertrag)
  • Finanzielle Machbarkeit des übernehmenden Ehepartners unter Berücksichtigung von
    • Unterhaltskosten der Immobilie, die dann im Alleineigentum übergeht
    • Alleinige Zins- und Tilgungsleistungen für den laufenden Immobilienkredit
    • Mögliche Unterhaltsverpflichtungen nach der Ehe für Frau und Kind
    • Evtl. Ausgleichszahlungen aus dem Zugewinnausgleich zugunsten des Ausziehenden
    • Evtl. weitere, neue Zins- und Tilgungsleistungen für den Kredit des Auszahlungsbetrages
  • Haftungsfreistellung vonseiten der Bank für den Veräußerer des Miteigentumsanteils (wird diese nur bei entsprechender Bonität des verbleibende Ehegatten bejahen)

Wenn nicht in ALLEN o.g. Punkten „grünes Licht leuchtet“, sollte auf eine vorschnelle Übertragung eines Miteigentumsanteils verzichtet und eine andere, einvernehmliche Lösung gefunden werden.

Scheidungsrecht überlässt Schicksal der Immobilie den Eigentümern

Das Gesetz verlangt für eine Scheidung keine Einigung bei gemeinsamem Immobilieneigentum. Deshalb wird im gerichtlichen Scheidungsverfahren nicht darüber entschieden, was mit einem gemeinsamen Haus oder einer gemeinsamen Eigentumswohnung passieren soll. Diese Frage müssten die gemeinsamen Eigentümer einvernehmlich selbst treffen. Können diese sich nicht einigen, hat jeder einzelne das Recht, NACH offizieller Scheidung ohne Zustimmung des anderen die gemeinsame Immobilie öffentlich versteigern zu lassen (sog. Teilungsversteigerung). Bleibt nach Abzug aller Kosten und Schulden noch etwas übrig, wird der Erlös zwischen den beiden Eigentümern aufgeteilt.

Neun wichtige Themenkreise

Die Probleme im Zusammenhang mit einer Scheidung sind ja mannigfach. Erfahren Sie die 10 wichtigsten Themenkreise, wenn Immobilieneigentum und Scheidung zusammenkommen und Lösungen hierfür gefunden werden. Verständlich (mit diversen Beispielen) und detailliert finden Sie auf den folgenden Unterpunkten viel Wissenswertes, worauf es ankommt und was Sie auf jeden Fall tun und unterlassen sollten.

Hierfür stehen Hilger & Hilger

Fairer, neutraler Vermittler zwischen den Noch-Ehegatten

Wie erwähnt, ist ein Makler im Gegensatz zu einem Rechtsanwalt KEIN einseitiger Interessenvertreter. Er übt per se eine Vermittlerrolle zwischen den Parteien aus. Im Fall einer Scheidung idealerweise aber eben nicht nur zwischen Verkäufer und Käufer, sondern insbesondere auch zwischen den Noch-Ehegatten.

Um für die Noch-Ehegatten ein faires, belastbares Verkaufsergebnis zu erzielen, sind erfahrungsgemäß folgende Fähigkeiten unabdingbar:

  • Wie lange er schon sucht
  • Inwieweit das Angebot mit seinem Suchwunsch übereinstimmt
  • Ob er überhaupt schon in der Entscheidungsphase ist
  • Ob ein Kauf finanziell umsetzbar ist.

Nicht das Vorliegen der ein oder anderen o.g. Fähigkeit ist die Herausforderung, sondern das Zusammentreffen all dieser Attribute. Idealerweise gepaart mit dem Fingerspitzengefühl, wann es auf welche Kompetenz in welcher Situation besonders ankommt.

Erziehung, Ausbildung, die eigenen Wertvorstellungen und nicht zuletzt die altersbedingten Lebens- und Berufserfahrungen (seit 1991) von Eva Hilger und Ulrich Hilger sind jedenfalls starke Argumente für die Bewältigung der besonderen Aufgaben, die eine derart konfliktreiche Ausgangssituation mit sich bringt.

Fachliche Kompetenz – weitere Grundlage für eine Strategie mit langfristig gerechten, transparenten Lösungen

Im Zusammenhang mit einer Scheidungsimmobilie sind viele Facetten des fachmännischen Makler Know-hows gefragt. Dass man die Immobilie unter den verschiedensten Gesichtspunkten (u.a. Sachwert, Wertzuwachs in den diversen Zeitabschnitten, bestmöglicher Verkaufspreis) so korrekt bewertet, dass diese Bewertungen allseits anerkannt werden, ist hier eine besondere Herausforderung. Kontakte zu (finanzierenden) Banken und/oder zwischen den Anwälten zum richtigen Zeitpunkt und im richtigen Ton können von entscheidender Bedeutung sein und viel Geld, Zeit und Nerven sparen helfen.

Die Ausbildung von Herrn Ulrich Hilger zum Bankkaufmann, Volljuristen und Sachverständigen in Verbindung mit fast 3 Jahrzehnten erfolgreicher Maklertätigkeit ist hier eine selten anzutreffende Kombination für die Bewältigung der unterschiedlichsten Aufgaben.

Profitieren Sie von unserem jahrzehntelang aufgebauten Netzwerk besonders qualifizierter Fachleute

Es kommt immer vor, dass trotz engagierter Bemühungen und guten Willens aller Beteiligten eine Detailfrage oder auch ein Fragenkomplex nicht so einfach gelöst werden können. Ohne neutrale, kompetente Kommunikation lässt dann erfahrungsgemäß erst mal jede Partei „ihr“ Gutachten erstellen. In den seltensten Fällen wird dieses Gutachten von der anderen Seite anerkannt. Es wird (erst mal) abgelehnt und ein Gegengutachten beauftragt, das wiederum von der anderen Partei abgelehnt wird.

Das Gericht ist dann gezwungen, einen dritten „neutralen“ Gutachter zu beauftragen. Wird in der o.g. Ausgangssituation gleich von einem Dritten ein neutraler Fachmann ins Spiel gebracht, können viel Zeit, Kosten und Nerven gespart werden.

Hilger & Hilger Immobilien haben in den fast 30 Jahren ihrer Maklertätigkeit ein weit verzweigtes Netzwerk an herausragenden Fachleuten aufgebaut – sei es bei rechtlichen, baurechtlichen, steuerrechtlichen, aber auch psychologischen Spezialfragen.