Vermietung – im Erfolgsfall
- Reduzierte Vermieterprovision von 1,75 Monatsmieten plus MwSt. (normal üblich: 2 Monatsmieten plus MwSt.)
Verkauf – im Erfolgsfall
- Abhängig von der gesetzlichen Vorgabe, der Konkurrenz- und Nachfragesituation sowie evtl. vermarktungsmäßig sinnvollem Vorgehen.
- Maklerprovision wird mit dem jeweiligen Verkäufer individuell und einvernehmlich nach Erläuterung der jeweiligen Vor- und Nachteile entschieden.
Dabei werden diese Provisionssätze in Rechnung gestellt:
1. Normalfall
Gesetzlich vorgeschriebene Provisionshalbierung zwischen Verkäufer und Käufer
Individuell zu vereinbaren
Zwingend anwendbar bei diesen Objekttypen:
- Einfamilienhäusern
(also bei EFH, DHH, RM, REH) - Wohnungen
Und wenn der Käufer als Privatperson kauft (sog. Verbraucher)
2. Normalfall
Ausschließlich Außenprovision vom Käufer, soweit dies rechtlich auch möglich ist
3,57 % (inkl. 19 % MwSt.)
vom Käufer
Anwendbar bei:
- Baugrundstücken
- Mehrfamilienhäusern
- gemischt genutzten Objekten
- Gewerbeimmobilien
Prinzipiell auch bei ganz konkreten Suchaufträgen von Käufern – unabhängig vom Objekttyp.
3. Ausnahme
Ausschließlich Innenprovision vom Verkäufer, falls es die Marketingstrategie begünstigt
3,57 % (inkl. 19 % MwSt.)
vom Verkäufer
Anwendbar bei:
- jedem Objekttyp
In Einzelfällen kann es für den Verkäufer durchaus Sinn machen, einseitig die gesamte Maklerprovision zu übernehmen. Insbesondere dann, wenn es ganz konkret auf die absolut alleinige Interessenvertretung des Verkäufers ankommt.