Glauben ist gut – Kontrolle ist besser

Da es im Immobilienbereich immer um hohe Vermögenswerte geht, möchte jeder, der einen Makler einschaltet, von diesem Professionalität, Kompetenz und Fairness. Auf jeden Fall keinen, der „geschickt“ auch sehr an seine eigenen Interessen denkt. Unvollständige oder gar wissentlich falsche Beratungen können - unter dem Strich - leicht mehrere 10.000 Euro oder gar 100.000 Euro mehr oder weniger für den Immobilieneigentümer ausmachen.

Deswegen sollte man als Eigentümer „großspurige“ Versprechungen und Ankündigungen bei der Akquise des Maklers hinterfragen, versprochene Leistungen sich schriftlich garantieren lassen und auch ruhig mal sich persönlich bei früheren Vertragspartnern des Maklers informieren.

Unlautere Versprechungen des Maklers

Der Konkurrenzkampf unter Maklern ist enorm. Folglich wird mit „harten (oftmals auch unfairen) Bandagen gekämpft“ und bei den Eigentümern oftmals mit unseriösen Versprechungen geworben. Hier eine Auswahl der „gängigsten“ Formulierungen:

"Wir erzielen so gut wie immer 25 % über dem Marktpreis".

"Wir haben Kunden (aus Russland und China), die genauso eine Immobilie suchen und jeden Preis zahlen".

"Wir verkaufen Ihre Immobilie in drei Tagen zum Bestpreis".

Alleinauftrag hat TätigkeitsPFLICHT zur Folge

Vergibt ein Verkäufer einen Alleinauftrag an einen Makler, besteht zwischen den Parteien ein besonderes Vertrauensverhältnis mit einer besonderen TätigkeitsPFLICHT seitens des Maklers.

Diese beinhaltet im Normalfall viel mehr, als einmal eine Anzeige in den einschlägigen Immobiliendatenbanken aufzugeben.

Viele Makler denken zuerst an sich

Vermietung oder Verkauf

Fragen Sie einen Makler, ob er die Vermietung oder den Verkauf Ihrer Immobilie empfiehlt, bedenken Sie bei der Antwort, dass der Makler bei einem Verkauf wesentlich mehr verdienen kann.

Nur plausibel nachvollziehbare Bewertungen glauben

Dass Immobilienbewertungen oftmals höher ausfallen als der Markt objektiv hergibt, um den Vermarktungsauftrag zu erhalten, sollte sich herumgesprochen haben. Hier hilft am ehesten eine möglichst transparente, mit diversen fundierten Daten unterlegte Bewertung, die nachvollziehbar und ausführlich begründet ist.

Preisreduzierung glaubhaft begründet?

Ob und wann eine Preisreduzierung des Objektes nötig ist oder ob der Makler nur sein weiteres Engagement für die Vermarktung reduzieren will, ist nicht immer einfach zu unterscheiden. Noch perfider ist diese Vorgehensweise, um z.B. einem bekannten/befreundeten Kaufinteressenten einen günstigeren Verkaufspreis zu ermöglichen.

Auf transparente Information achten

Wird der Verkäufer über den Vermarktungshergang (und eventuell sogar über vorliegende Kaufangebote) bewusst falsch informiert, kann die bereits oben beschriebene Situation eintreten. Der Makler und nicht der Verkäufer entscheidet, wer den Zuschlag bekommt und der Verkäufer hat das Nachsehen. Sicherung von Folgeaufträgen oder extra Provisionszahlungen zugunsten des Maklers sind hier die gängigsten Auslöser.