Immobilienbewertung – eine unserer Kernkompetenzen

Sachkundige Bewertungen – nicht nur „grob schätzen“

Dreh- und Angelpunkt für eine erfolgreiche Immobilienvermarktung ist eine fundierte, marktgerechte Bewertung. Fehleinschätzungen entscheiden, ob die Immobilie unter Wert verkauft (und damit Geld verschenkt) oder ein Ladenhüter wird. Es gibt viele Möglichkeiten, rechnerisch zu Ergebnissen zu kommen. Auch wird der Markt zunehmend transparenter und tatsächliche oder vermeintliche Vergleichsangebote können herangezogen werden.

Entscheidend ist aber zum einen das Wissen, wie der Markt „tickt“ und zum anderen, welche Parameter gerade für die zu bewertende Immobilie entscheidend sind – schließlich ist und bleibt jede Immobilie ein Unikat. Dementsprechend ausführlich, weitreichend und substanziell sind unsere diesbezüglichen Angebote, Ausführungen und Informationen zum Thema Bewertung einer Immobilie.

Immobilienbewertung ist bei Hilger & Hilger immer Chefsache

Die „richtige“ Bewertung der Immobilie ist für jeden Immobilienverkauf essenziell. In Anbetracht dieses hohen Stellenwertes für alle Beteiligten wird jede einzelne Bewertung vom Inhaber, Ass. jur. Ulrich Hilger, persönlich durchgeführt bzw. überprüft, bevor sie zum Kunden geschickt wird. Als Volljurist und Bankkaufmann konnte sich Herr Hilger in sieben Jahren als im Kreditwesen bei namhaften deutschen Banken (u.a. in leitender Funktion) sowie in über 30 Jahren als Immobilienmakler profundes Wissen aneignen – sowohl bei sämtlichen Bewertungsverfahren als auch im Immobilienmarkt in und um München.

Eine Immobilie – unterschiedliche Zielsetzungen

Oft betreffen Bewertungen Häuser und Wohnungen, die mehreren Eigentümern gemeinsam gehören. Unterschiedliche Interessen und Zielsetzungen – wie z.B. in Scheidungs- und Erbschaftsangelegenheiten – sind hier „normal“. Auch in diesen Fällen nutzt Herr Hilger persönlich sein umfängliches Hintergrundwissen, um mit den verschiedenen Eigentümern und/oder deren Rechtsanwälten sowie mit Gerichten und Banken z.B. Fragen einer einvernehmlichen Immobilienbewertung zu klären.

Absolut neutrale, diskrete Vermittlung bei Scheidungs- und Erbschaftsstreitigkeiten

Sind die Fronten untereinander bereits zu verhärtet und ist ein einvernehmliches Handeln (wohl) ausgeschlossen, steht Ihnen Herr Hilger auf Wunsch als unabhängiger Dritter gerne unterstützend zu Seite. Oftmals hilft ein neutraler Dritter, um zwischen den Parteien, deren Rechtsvertretern, Gerichten oder Banken, bei Fragen einer einvernehmlichen Immobilienbewertung an umsetzbaren und nachhaltigen Lösungen mitzuarbeiten.

Einigung auf EINEN von allen Seiten akzeptierten Gutachter

Um Zeit und Kosten zu sparen, möchten wir schon an dieser Stelle darauf hinweisen, dass bei Scheidungs- und Erbschafts-Streitereien bereits im Vorfeld zwischen sämtlichen Parteien geklärt werden sollte, ob man sich verbindlich und unwiderruflich auf EIN Gutachten einigen kann. Fehlt diese Bereitschaft, zeigt die Erfahrung, dass das erste als auch das dann daraufhin erstellte Gegengutachten jeweils von der Gegenpartei nicht anerkannt wird und das Gericht am Ende von sich aus ein drittes, „neutrales“ Gutachten zur Entscheidung beauftragt.

Verkaufspreis oder Verkehrswert – was soll ermittelt werden?

Die Benennung des Ergebnisses bei Immobilienbewertungen ist mannigfach und verwirrend. So findet man unterschiedliche Begriffe wie: Marktpreis, durchschnittlicher Marktpreis, Verkaufspreis, Vermarktungs- oder Maximalpreis bzw. im Zusammenhang mit Wert: Schätzwert, Durchschnittswert, Immobilienwert. Entscheidend sollten aber nur der Verkehrswert und der maximal erzielbare Verkaufspreis sein.

Verkehrswert = Marktwert

Der Gesetzgeber spricht bei der Immobilienbewertung, vom sogen. „Verkehrswert“ und meint damit den „Marktwert“. Vereinfacht ausgedrückt, handelt es sich bei dem Verkehrswert, der realistischerweise „im gewöhnlichen Geschäftsverkehr aufgrund der rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre“ (komplette Definition in § 194 BBaug).

Der Begriff „Verkehrswert“ bzw. Marktwert suggeriert, dass es zum jeweiligen Bewertungszeitpunkt für jede Immobilie EINEN EINZIGEN, objektiv „richtigen“ Wert gibt. Dass dieses nicht stimmen kann, könnten Sie schon daran erkennen, dass Sie vermutlich zehn unterschiedliche Ergebnisse erhalten, wenn Sie Ihre Immobilie von zehn verschiedenen „Fachleuten“ bewerten lassen.

Maximal erzielbarer Verkaufspreis

Nach unseren Erfahrungen interessiert die Verkäufer vorrangig, welcher Verkaufspreis bei optimaler Vermarktung maximal erzielbar ist und nur zweitrangig für den Wert unter „gewöhnlichen Umständen“.

Bewegt man sich in einem gewissen, marktgerechten Preisrahmen, kann man feststellen, dass Kaufinteressenten die ein oder andere Eigenschaft einer Immobilie oder das Angebot als Ganzes subjektiv anders bewerten und zudem

  • wie lange er schon sucht.
  • inwieweit das Angebot mit seinem Suchwunsch übereinstimmt.
  • ob er überhaupt schon in der Entscheidungsphase ist.
  • ob ein Kauf finanziell umsetzbar ist.

Immobilien bewerten für Sie – unverbindlich und kostenfrei

Ende der Preisrally - Welche konkrete Auswirkung hat dieses auf Ihre Immobilie?
Ob Ihre Absicht eine Immobilie zu verkaufen konkret, noch vage oder auf unbestimmte Zeit verschoben ist – immer ist es von Vorteil, den aktuellen Wert Ihrer Immobilie zu kennen. Ihr Immobilienmakler in München unterstützt Sie dabei.

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Überblick Themenbereich „Bewertung“

Dreh- und Angelpunkt für eine erfolgreiche Immobilienvermarktung ist eine fundierte, marktgerechte Bewertung. Hier entscheidet sich, ob die Immobilie unter Wert verkauft (und damit Geld verschenkt) wird oder ein Ladenhüter wird. Dementsprechend ausführlich und substanziell sind unsere diesbezüglichen Angebote, Ausführungen und Informationen gewichtet.

Bewertungsmöglichkeiten

Bewertungsmöglichkeiten

Je nach Anlass und Bedürfnis für Ihre weiteren Überlegungen bieten wir Ihnen unterschiedliche Bewertungsmöglichkeiten an – Sie entscheiden.

Bewertungsverfahren

In Deutschland haben sich diese drei Bewertungsverfahren etabliert, wobei das Vergleichswertverfahren – so gut es geht – immer mit herangezogen werden sollte.

Essenzielle Bewertungsfaktoren

Welche Aspekte wirken sich bei einer Immobilienbewertung besonders aus und sind deshalb besonders zu behandeln.

» Zu den Bewertungsfaktoren

Grundsätzliche Bewertungsprobleme

Im Laufe der Jahrzehnte fallen immer wieder die gleichen Fehler und Irrtümer auf, die zu nicht marktgerechten Ergebnissen führen.

» Zu den Bewertungsproblemen
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"Hilger & Hilger können auf eine ständig aktualisierte Datenbank mit z.Z. 448.000 Verkaufs- & Vermietungsobjekten zurückgreifen."
» Zu den Details

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    In den letzten 3 Jahrzehnten hat sich Hilger & Hilger Immobilien in München und Umgebung mehr als zu einem Insidertipp entwickelt, wenn es um die Vermittlung von ausgesuchten und/oder schwierig zu vermittelnden Immobilien in/um München geht.

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